Verbraucherinformation-EU-Verbraucherrichtlinie

 

Bitte beachten Sie, dass durch Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie sich die gesetzlichen Vorgaben auch für Makler geändert haben. Wir müssen Sie pflichtgemäß auf Ihr Widerrufsrecht eines abgeschlossenen Maklervertrages hinweisen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Folgendes. Sie schulden uns Zahlungen erst und nur dann, wenn aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Kaufvertrag/Mietvertrag/ Pachtvertrag abgeschlossen wurde. Ansonsten schulden Sie uns keinerlei Zahlungen, Provisionen, Vergütungen, Aufwendungsentschädigungen etc. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob Sie den mit uns abgeschlossenen Maklervertrag widerrufen oder nicht: Sie zahlen erst nach Abschluss des Kaufvertrages/Mietvertrages/ Pachtvertrages.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Ihr Kremser Immobilien Team